Direkt zum Seiteninhalt

Regeln


     Verein

   Teichsperren

    Regeln

    Veranstaltungen


    Tageskarten

    News

    Bildergalerie

    Kontakt





Fischereibestimmungen SFV Podersdorf am See - Grundlacke


Es ist von jedem Fischer vor dem Erwerb einer Tageskarte zu prüfen, ob die eigene Ausrüstung den folgenden Bestimmungen gerecht wird. Es wird kein Ersatz geleistet.


Futterbestimmungen für das das Jahr 2024:


Füttern sowie Fischen ist mit allen für die Fischerei üblichen Ködern erlaubt.
Futterspirale und ähnliches ist erlaubt.

Semmeln, Brot und ähnliches Gebäck verboten.


Fischereiberechtigung Grundlacke


Achtung neues Fischereigesetz im Burgenland:
Aufgrund des neuen Fischereigesetzes im Burgenland ist ein Fischen auf der Teichanlage ausschließlich mit gültiger bgld. Jahresfischereikarte oder einer gültigen Fischereigastkarte erlaubt.
Dies gilt für Tageskarten und Veranstaltungen.


  • Großer Teich: nur Tageskartenfischer + behördliche Fischereierlaubnis

  • Kleiner Teich: nur Jahreskartenfischer (beutefrei) + behördliche Fischereierlaubnis

  • Kinder unter 14 Jahren müssen unter ständiger Aufsicht einer volljährigen Person, die eine behördliche Fischerkarte besitzt, sein.

  • nur eine Tageskarte pro Tag


Fischereibestimmungen Grundlacke Tageskarten


  • Fischen in der Zeit von 07.00 - 20.00 Uhr (Juni, Juli und August bis 21.00 Uhr) erlaubt (längstens jedoch bis Einbruch der Dunkelheit) Witterungsabhängig  ist das Fischen ganzes Jahr bei offenem Wasser gestattet. Eisfischen ist nicht erlaubt.

  • Schonhakenpflicht (oder zur Gänze zurückgebogener Widerhaken)

  • Fischen mit maximal zwei Angeln; Jeder Fischer benötigt eine eigene Tageskarte!

  • Setzkescher (mind. 2,5 m Länge bzw. 7 Ringe) und ein dem Fischbesatz entsprechender Unterfänger  

  • natürliche Köder und Lockmittel sofern frei von umweltschädlichen Substanzen

  • Blinkern und Wobbeln verboten.

  • Beute: ein Friedfisch unter 3 kg

  • Räuberfischen ist verboten!

  • Es darf nur ein Friedfisch im Setzkescher verbleiben, der bei Bedarf getauscht werden kann. KEINE AUSNAHMEN!

  • Abhakmatte Pflicht

  • Exemplare über 3 kg sind unverzüglich wieder in das Gewässer zurückzusetzen.

  • Bei Entnahme eines Fisches ist der Abriss der Karte mit dem Gewicht des Fisches in den Briefkasten beim Vereinshaus einzuwerfen.

     DAS FISCHEN IST DANN UNVERZÜGLICH ABZUBRECHEN!

  • Nicht gestattet ist das Weitergeben eines Fisches - weder an einem benachbarten Fischer noch an eine andere Person.


Fischereibestimmungen Grundlacke Jahreskarten

Aufgrund des kapitalen Fischbesatzes (Karpfen +25 kg) gilt:
 
 
Die Jahreskarte ist ohne Fischmitnahme „CATCH & RELEASE“!
 
Ausrüstung, welche den Regeln nicht entspricht, darf keinesfalls verwendet werden.
 
Die weiteren Punkte sind strengstens zu befolgen.
 
Den Aufsichtsorganen sind auf Verlangen die Fischerpapiere und die Fischerausrüstung vorzuweisen.
 
Bei Nichteinhaltung erfolgt ein sofortiger ersatzloser Entzug der Jahreskarte!
 
Jeder Fischdiebstahl wird bei der Behörde sofort und ausnahmslos zur Anzeige gebracht.
 
 
Handhabung der gefangenen Fische:
 
Kescher und Abhakmatte vor Gebrauch nass machen! (Wasserkübel immer neben der Abhakmatte) Fische dürfen nur in Wiegeschlingen ab 110 cm gewogen werden.
 
Die Verwendung eines Klinikums ist Pflicht. Das Fotografieren darf ausschließlich in der Hocke über der Abhakmatte / Carp Cradle erfolgen.
 
ABHAKMATTENPFLICHT!!!
 
 
Anforderungen:
 
Nur gut gepolsterte Abhakmatten mit hohem Rand oder Carp Cradle
 
Monofile oder Fluocarbon Schnüre mit Mindeststärke 0,25 mm
 
Große, feinmaschige Unterfänger mit einer Spannweite von mindestens 70cm
 
Nur Einzelhaken - allgemeine Schonhakenpflicht!!!
 
Es darf mit 2 Ruten gefischt werden
 
 
Was ist verboten:
 
Geflochtene Schnüre und Stahlvorfach
 
Oberflächenfischen - keine Verwendung von Gebäck, wie z.B. Semmeln...
 
Der Angelplatz ist von jeglichem Abfall rein zu halten (auch Zigarettenstummeln)! Der Müll muss mitgenommen werden!

Kontrollorgane

Fischerkarten sind auf Aufforderung eines Kontrollorgans vorzuweisen.
Mangelhafte Ausrüstung sowie Missachtung der „Allgemeinen Fischereibestimmungen Grundlacke" führen zum Beuteentzug und zum unverzüglichen Verweis durch Kontrollorgane.
Der schonende Umgang mit dem Fischbesatz wird von jedem Kontrollorgan eingefordert!

Dem Verein entstehen jedes Jahr nicht unerhebliche Kosten durch zurückgelassenen Müll. Da wir dieses Geld lieber in den Ausbau der Anlage und die Hege des Fischbestandes investieren, wird es den Fischern zur PFLICHT gemacht, zumindest den eigenen Müll selbst zu entsorgen.

Wird ein Fischer angetroffen, der diese vom Vorstand des SFV Podersdorf am See - Grundlacke aufgestellten Regeln nicht befolgt, muss dieser mit dem sofortigen Platzverweis (ohne Beute) und einer behördlichen Anzeige rechnen!

Download PDF // Regeln Jahrekarten

Zurück zum Seiteninhalt