Regeln
Fischereibestimmungen SFV Podersdorf am See - Grundlacke
Es ist von jedem Fischer vor dem Erwerb einer Tageskarte zu prüfen, ob die eigene Ausrüstung den folgenden Bestimmungen gerecht wird. Es wird kein Ersatz geleistet.
Futterbestimmungen für das das Jahr 2024:
Fischereiberechtigung Grundlacke
Großer Teich: nur Tageskartenfischer + behördliche Fischereierlaubnis
Kleiner Teich: nur Jahreskartenfischer (beutefrei) + behördliche Fischereierlaubnis
Kinder unter 14 Jahren müssen unter ständiger Aufsicht einer volljährigen Person, die eine behördliche Fischerkarte besitzt, sein.
nur eine Tageskarte pro Tag
Fischen in der Zeit von 07.00 - 20.00 Uhr (Juni, Juli und August bis 21.00 Uhr) erlaubt (längstens jedoch bis Einbruch der Dunkelheit) Witterungsabhängig ist das Fischen ganzes Jahr bei offenem Wasser gestattet. Eisfischen ist nicht erlaubt.
Schonhakenpflicht (oder zur Gänze zurückgebogener Widerhaken)
Fischen mit maximal zwei Angeln; Jeder Fischer benötigt eine eigene Tageskarte!
Setzkescher (mind. 2,5 m Länge bzw. 7 Ringe) und ein dem Fischbesatz entsprechender Unterfänger
natürliche Köder und Lockmittel sofern frei von umweltschädlichen Substanzen
Blinkern und Wobbeln verboten.
Beute: ein Friedfisch unter 3 kg
Räuberfischen ist verboten!
Es darf nur ein Friedfisch im Setzkescher verbleiben, der bei Bedarf getauscht werden kann. KEINE AUSNAHMEN!
Abhakmatte Pflicht
Exemplare über 3 kg sind unverzüglich wieder in das Gewässer zurückzusetzen.
Bei Entnahme eines Fisches ist der Abriss der Karte mit dem Gewicht des Fisches in den Briefkasten beim Vereinshaus einzuwerfen.
DAS FISCHEN IST DANN UNVERZÜGLICH ABZUBRECHEN!
Nicht gestattet ist das Weitergeben eines Fisches - weder an einem benachbarten Fischer noch an eine andere Person.
Kontrollorgane
Fischerkarten sind auf Aufforderung eines Kontrollorgans vorzuweisen.
Mangelhafte Ausrüstung sowie Missachtung der „Allgemeinen Fischereibestimmungen Grundlacke" führen zum Beuteentzug und zum unverzüglichen Verweis durch Kontrollorgane.
Der schonende Umgang mit dem Fischbesatz wird von jedem Kontrollorgan eingefordert!
Dem Verein entstehen jedes Jahr nicht unerhebliche Kosten durch zurückgelassenen Müll. Da wir dieses Geld lieber in den Ausbau der Anlage und die Hege des Fischbestandes investieren, wird es den Fischern zur PFLICHT gemacht, zumindest den eigenen Müll selbst zu entsorgen.
Wird ein Fischer angetroffen, der diese vom Vorstand des SFV Podersdorf am See - Grundlacke aufgestellten Regeln nicht befolgt, muss dieser mit dem sofortigen Platzverweis (ohne Beute) und einer behördlichen Anzeige rechnen!